Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Mietobjekten über «MEIN-ROSSWALD.CH» in der Fassung vom 1. Mai 2020.
1. Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt wie im Angebot von «MEIN-ROSSWALD.CH» beschrieben oder mündlich mitgeteilt. Alle Mietobjekte sind vollständig möbliert. Die Betriebskosten (Wasser, Strom, Heizung) sind im Mietpreis eingeschlossen. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn «MEIN-ROSSWALD.CH» innerhalb von 3 Wochen ab Angebotserteilung der vom Mieter handschriftlich unterzeichnete Mietvertrag vorliegt und die Mietanzahlung auf das Konto von «MEIN-ROSSWALD.CH» geleistet wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt hält «MEIN-ROSSWALD.CH» die Buchung reserviert. Nach Ablauf dieser Zeit behält sich «MEIN-ROSSWALD.CH» eine Weitervermietung ohne vorherige Mitteilung und ohne jegliche Ersatzpflicht vor. Der gesamte Mietpreis ist an «MEIN-ROSSWALD.CH» frei von jeglichen Abzügen zu leisten.
2. «MEIN-ROSSWALD.CH» vermittelt das Mietverhältnis im Namen und Auftrag des jeweiligen Eigentümers des Mietobjekts.
3. «MEIN-ROSSWALD.CH» kann dem Mieter eine Mietkaution von bis zu 50 % der Bruttomiete vorab in Rechnung stellen. Die Mietkaution wird nach Beendigung der Mietzeit ungekürzt zurückerstattet, sollten keine Kürzungsgründe vorliegen.
4. Die Miete beginnt am im Mietvertrag genannten Tage ab 16 Uhr. Der Mieter erhält die Schlüssel (ggf. inkl. Briefkastenschlüssel) des Mietobjekts von «MEIN-ROSSWALD.CH» (Rezeption im Lebensmittelgeschäft Magusii auf Rosswald, neben der Bergstation). Es kann eine Schlüsselkaution von CHF 100.- erhoben werden. Bei Schlüsselverlust sind die effektiven Ersatzkosten (inkl. Schliesszylinder etc.) zu leisten. Diese können mit allfällig geleisteten Kautionen von «MEIN-ROSSWALD.CH» verrechnet werden.
5. Kann der Mieter den Mietvertrag nicht oder nur verspätet antreten, so hat er dies «MEIN-ROSSWALD.CH» unverzüglich mitzuteilen. Sofern «MEIN-ROSSWALD.CH» eine alternative Vermietung nicht möglich ist, bleibt der vereinbarte Mietpreis zur Zahlung fällig. Ist eine alternative Vermietung möglich, so schuldet der Mieter «MEIN-ROSSWALD.CH» lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 300.-. Wird vom Mieter die Mietdauer nach Übernahme des Mietobjekts nicht eingehalten, so bleibt er «MEIN-ROSSWALD.CH» dennoch den Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer schuldig.
6. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nur in schriftlichem Einvernehmen zwischen «MEIN-ROSSWALD.CH» und dem Mieter möglich. «MEIN-ROSSWALD.CH» ist in einem solchen Falle berechtigt, Rücktrittspauschalen von bis zu 50 % der vereinbarten Bruttomiete zu verlangen.
7. Die Überlassung des Mietobjekts dient nur zu Wohnzwecken und nur für die angemeldeten Personen (inkl. Kinder unter 16 Jahren). Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Das Mitbringen von Haustieren ist nur aufgrund besonderer Erlaubnis von «MEIN-ROSSWALD.CH» gestattet. Änderungen in der Personenanzahl können nur bis 48 Stunden vor Mietbeginn berücksichtigt werden.
8. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt «MEIN-ROSSWALD.CH» unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Für alle vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Mobilien wird keine Haftung übernommen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
9. Das Rauchen ist in den Mietobjekten grundsätzlich nicht gestattet. Im Fall von Zuwiderhandlungen kann eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu CHF 1’500.-erhoben werden.
10. Wenn der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste (falls vorhanden) feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Vormittag «MEIN-ROSSWALD.CH» bis 11 Uhr mitgeteilt werden. Das Mietobjekt gilt ansonsten vom Mieter als genehmigt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch «MEIN-ROSSWALD.CH» bzw. den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. In dringenden Fällen ist es «MEIN-ROSSWALD.CH» bzw. dem Vermieter gestattet, die Wohnung bzw. Liegenschaft zu betreten.
11. Das Mietobjekt ist an dem im Mietvertrag bezeichneten Tag bis 10 Uhr aufgeräumt und ausreichend gereinigt zu hinterlassen. «MEIN-ROSSWALD.CH» ist berechtigt, Bett- und andere Wäsche kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist «MEIN-ROSSWALD.CH» berechtigt, die Endreinigung des Mietobjekts vorzunehmen und zu berechnen.
12. Für Einflüsse und Zustände, die ausserhalb des Einflussbereiches von «MEIN-ROSSWALD.CH» bzw. dem Vermieter liegen (Umwelteinflüsse, Unterbruch von Strom oder Wasser, Unterbruch im Betrieb der Seilbahnen, öffentliche Verkehrsbeeinträchtigungen etc.) können diese nicht haftbar gemacht werden. Kann das Mietobjekt aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat «MEIN-ROSSWALD.CH» das Recht, ein gleichwertiges Mietobjekt als Ersatz zu stellen, sofern dies möglich ist.
13. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertag solidarisch. Für die Rechtswirksamkeit des Mietvertrages genügt die Unterschrift eines Mieters.
14. Inhalt des Mietvertrages ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Der Vertrag bleibt wirksam, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam sein sollten. Dies gilt ebenso für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15. Die Haftung von «MEIN-ROSSWALD.CH» auf Schadensersatz aufgrund Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist auf nachgewiesenes grobfahrlässiges Verhalten und auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung von «MEIN-ROSSWALD.CH» und deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
16. Es gelten die bei der Buchunung gültigen Storno- und Zahlungsbedingungen. Die Storno- und Zahlungsbedingungen können je nach Verkaufskanal unterschiedlich sein.
17. Kann «MEIN-ROSSWALD.CH» ihre Pflichten aus dem Vertrag in Folge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermag nicht erbringen, entstehen dem Mieter daraus keinerlei Ansprüche gegenüber «MEIN-ROSSWALD.CH». Das gilt insbesondere in folgenden Fällen:
- Betriebseinstellungen und Pistensperrungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördlicher Anordnungen;
- Sstörungen, z. B. infolge technischer Defekt oder Stromunterbrüchen;
- Epidemie/Pandemie
Der Mietzins bleibt wie vertraglich geregelt geschuldet. «MEIN-ROSSWALD.CH» empfiehlt das Abschliessen einer Reiseversicherung mit entsprechendem Deckungsumfang.
18. Es gelten die Gesetze der Schweizer Eidgenossenschaft. Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Brig, Kanton Wallis. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jeweils in ihrer jeweils aktuellen Fassung gültig und sind integraler Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages. Sie sind u.a. auf der Webpage von «MEIN-ROSSWALD.CH» publiziert.